Wer das Medizinstudium abgeschlossen hat, kann sich zur Fachärztin oder zum Facharzt Kinder- und Jugendmedizin weiterbilden.
pädiatrie schweiz legt im Auftrag des SIWF das Programm dafür fest und führt die Prüfung durch.
Weiterbildung
Programm
Berufsbild Kinder-und Jugendmedizin
Die Kinder- und Jugendmedizin als Fach für spezialisierte, altersgerechte medizinische Grundversorgung ist eine der tragenden Säulen des Gesundheitssystems. Ihr medizinisches Angebot gilt in Spital und Praxis für alle Kinder und Jugendlichen bis zum Abschluss der Adoleszenz. Das äusserst breite klinische Spektrum reicht von der Vorsorge und Prävention über die Akut- und Notfallmedizin, Behandlung chronischer Krankheiten und Rehabilitation bis hin zur Palliativmedizin.
Eckpunkte des Weiterbildungsprogramm auf einen Blick
Das Weiterbildungsprogramm legt die Bedingungen für die Erteilung des Facharzttitels Kinder- und Jugendmedizin fest.
Eckpunkte Weiterbildungsprogramm Kinder- und Jugendmedizin
- Die Weiterbildungsdauer beträgt 5 Jahre und gliedert sich in 3 Jahre Basis- und 2 Jahre Aufbauweiterbildung.
- In der Basisweiterbildung müssen mindestens 3, maximal 12 Monate Neonatologie absolviert werden.
- Mindestens 2 Jahre der fachspezifischen Weiterbildung müssen an einer Weiterbildungsstätte der Kategorie 3 oder 4 absolviert werden.
- Die Aufbauweiterbildung darf frühestens nach 2 Jahren Basisweiterbildung begonnen werden. Von dieser Regel ausgenommen ist ein Jahr Praxisassistenz, das zu einem beliebigen Zeitpunkt der gesamten Weiterbildung zum Facharzt Kinder- und Jugendmedizin absolviert werden kann.
- Maximal 1 Jahr kann als optionale Weiterbildung zu jedem Zeitpunkt absolviert werden.
- Die Aufbauweiterbildung kann als Curriculum Praxis- oder Spitalpädiatrie absolviert werden. Beide Curricula sind gleichwertig und qualifizieren zum Facharzttitel für Kinder- und Jugendmedizin.
- Jeder Kandidat führt das e-Logbuch gemäss Vorgaben des SIWF.
- Strukturierte Weiterbildung in Entwicklungspädiatrie, pädiatrischer Notfallmedizin und Neonatologie sowie Weiter- oder Fortbildungsveranstaltungen von mindestens jeweils einem halben Tag Dauer im Umfang von total 10 Tagen bzw. 80 Crédits, inklusive dem Besuch einer Jahrestagung von pädiatrie schweiz im Umfang von 2 Tagen sind obligatorisch.
- Arbeitsplatzbasierte Assessments (AbAs) sind obligatorische, praktische Übungen im Spitalalltag.
- Das Bestehen der Facharztprüfung ist für den Titelerwerb Voraussetzung.
- Mindestens 1 Jahr der Weiterbildung muss an einer zweiten Weiterbildungsstätte absolviert werden
- Die gesamte Weiterbildung kann in Teilzeittätigkeit (mindestens 50%) absolviert werden. Die Weiterbildungsdauer verlängert sich entsprechend dem Anstellungsgrad.
Rechtsverbindliches Weiterbildungsprogramm des SIWF
Das Weiterbildungsprogramm des SIWF beschreibt die Bedingungen für die Erteilung des Facharzttitels Kinder- und Jugendmedizin.
Weiterbildungsstätten
Die Weiterbildung zum Facharzt erfolgt an anerkannten Weiterbildungsstätten.
Die Weiterbildungsstätten werden in 4 Kategorien eingeteilt, entsprechend der Jahre der Weiterbildungsberechtigung. Die maximale Anrechnung für die Basis- und Aufbauweiterbildung ist für jede Weiterbildungsstätte definiert.
Mindestens 1 Jahr der Weiterbildung muss an einer zweiten Weiterbildungsstätte absolviert werden. Mindestens 2 Jahre der fachspezifischen Weiterbildung müssen an einer Weiterbildungsstätte der Kategorie 3 oder 4 absolviert werden.
Liste der anerkannten WB-Stätten inkl. Praxis
Jede Weiterbildungsstätte muss ein Weiterbildungskonzept aufweisen, dieses soll dem Weiterzubildenden bei Stellenantritt ausgehändigt werden.
Praxisassistenz
Die Praxisassistenz ist für Pädiater, die eine Praxislaufbahn anstreben, wie auch für angehende Kliniker eine wertvolle Erfahrung und eine gute Ergänzung zur Weiterbildung in den Kliniken.
Sie ist ein wichtiger Bestandteil des Curriculums Praxispädiatrie. pädiatrie schweiz unterstützt die Praxisassistenz und setzt sich für ein vielfältiges Angebot für die Weiterzubildenden und gute Bedingungen für die Lehrpraktiker ein.
Die Finanzierung der Praxisassistenz ist durch verschiedene kantonale Programme oder die Stiftung zur Förderung der Weiterbildung in Hausarztmedizin WHM möglich. Einige Kliniken bieten Praxisassistenzen als Rotationsstellen an.
Die Stiftung WHM publiziert die Informationen zur Praxisassistenz und steht Assistenzärzten und Lehrpraktikern beratend zur Seite.
Weiterbildungskommission
Präsident: Prof. Johannes Wildhaber
Dr. Nadia Bajwa
Dr. Martine Bideau Sar
Dr. François Cachat
Dr. Andrea Duppenthaler
Dr. Helena Gerritsma Schirlo
Dr. Alexandra Jäggi
Dr. Julian Jakob
Prof. Oskar Jenni
Dr. Henry Madlon
Dr. Cosette Pharisa
Dr. Selina Pinösch
Dr. Daniel Trachsel