News >

Schätzung des Alters junger Migranten

Empfehlungen zur Schätzung des Alters von jungen Migranten ohne Identitätsdokumente

Sarah Depallens, Kinderärztin CAN Team und DISA, CHUV, Lausanne

Nicole Pellaud, ehemalige Präsidentin SGP, Sozialpädiatrie Genf und Sitten

Für die Referenzgruppe Migration von pädiatrie schweiz (Schweizerische Gesellschaft Pädiatrie SGP)

Aus Gründen der einfacheren Lesbarkeit wird im vorliegenden Text auf geschlechtsspezifisch differenzierende Formulierungen verzichtet.

Ärzte und auch das weitere medizinische Fachpersonal spielen eine wichtige Rolle im Schutz von Minderjährigen. Wird ein minderjähriger Migrant von der Bundesverwaltung nicht als solcher erkannt, sind seine Gesundheit und seine Entwicklung aufgrund der fehlenden, seinem Status als Minderjähriger angemessenen Betreuung gefährdet (Unterbringung mit Erwachsenen ohne erzieherische Betreuung, ohne Vormund, Zugang zu Pflege und einer Ausbildung, die seiner Entwicklung entspricht).

Im Jahr 2017 hat die SGP Stellung bezogen und ihren Ärzten empfohlen, sich nicht an der Altersbestimmung junger unbegleiteter, kürzlich in die Schweiz eingereister, Migranten, zu beteiligen.1 In der Tat birgt das gesamte Verfahren in seiner jetzigen Form, wenn es ohne die unten aufgeführten Empfehlungen angewandt wird, eine Fehlerquote auf verschiedenen Ebenen (Einordnung bei der Ankunft, rechtsmedizinische Ergebnisse). Bestimmte Jugendliche, die möglicherweise nicht als Minderjährige anerkannt worden sind, sind gefährdet, da ihnen der Schutz und die Aufsicht vorenthalten werden, auf die sie Anspruch hätten.2

Auch heute ist die Frage nach der Alterseinschätzung, insbesondere bei unbegleiteten Minderjährigen, aktuell. Jugendliche mit internationalem Migrationshintergrund in Europa können teilweise ihr Alter nicht anhand eines gültigen Ausweises nachweisen.3 Gibt es Anzeichen für Zweifel am Alter des Jugendlichen oder jungen Erwachsenen, wird manchmal ein rechtsmedizinisches Gutachten vom Staatssekretariat für Migration (SEM) angefordert.4 Dieses Gutachten wird durch Rechtsmediziner durchgeführt und basiert für gewöhnlich auf dem sogenannten Drei-Säulen-Modell, welches eine sozial-medizinische Anamnese, eine körperliche Untersuchung und Röntgenaufnahmen der Hand und der Zähne, manchmal ergänzt durch eine Computertomographie des Schlüsselbeins, vorsieht.5,6

Das aufgrund seiner Fehlerquote oftmals umstrittene rechtsmedizinische Gutachten ist nur unter Berücksichtigung der folgenden drei Empfehlungen schlüssig:

Interdisziplinäre Vorbeurteilung

Bei der Ankunft in einem Empfangs- und Verfahrenszentrum (EVZ) muss der Jugendliche Zugang zu einer Erstuntersuchung haben, die von einer Pflegefachperson mit pädiatrischer Ausbildung durchgeführt wird. Diese dient dazu, Gesundheitsprobleme zu erkennen, die eine dringende Behandlung erfordern (Infektionskrankheit, sexuelle Gesundheit, Psychotraumatologie usw.).

Bestehen Zweifel am Alter eines Jugendlichen, sollte die Entscheidung für eine rechtsmedizinische Beurteilung anhand einer interdisziplinären und ganzheitlichen Vorbeurteilung unter Einbeziehung eines in Jugendgesundheit ausgebildeten Kinderarztes mit interkulturellen klinischen Fähigkeiten getroffen werden.

Zweck dieser Vorbeurteilung ist es, dem SEM zu vermitteln, ob eine Indikation für eine rechtsmedizinische Untersuchung gegeben ist oder nicht.7

Während dieses Verfahrens gilt: im Zweifelsfall für den Jugendlichen – der als Minderjähriger anzusehen ist, sobald ein Zweifel an seinem Alter besteht, und zwar bis zum definitiven Ergebnis der Alterseinschätzung.

Rechtsmedizinische Bestimmung

Dieses Verfahren muss nach der interdisziplinären Vorbeurteilung und auf Antrag des SEM hin durch ein Universitätszentrum für Rechtsmedizin durchgeführt werden. Das rechtsmedizinische Gutachten erfordert nach Aufklärung des Jugendlichen dessen Einwilligung; wobei er das Recht hat, dieses zu verweigern.

Die Rechtsmediziner wenden nach Möglichkeit die für den Jugendlichen am wenigsten invasiven Untersuchungsmethoden an.

Aus den Resultaten des Gutachtens muss das Mindestalter im Rahmen der Fehlerquote klar hervorgehen.8

Mindestalter vom SEM anerkannt

Damit das Prinzip der Minderjährigkeitsvermutung respektiert werden kann, muss das SEM das aus dem rechtsmedizinischen Gutachten resultierende Mindestalter berücksichtigen.

Durch Befolgen dieser Empfehlung kann verhindert werden, dass das gesetzliche Alter der zu beurteilenden Person überschätzt wird, sodass der Zweifel dem Minderjährigen zugute kommt.

Diese drei Stufen, die aus einer interdisziplinären Vorbeurteilung unter Einbezug eines Kinderarztes, einer von einem universitären Kompetenzzentrum durchgeführten rechtsmedizinischen Beurteilung und der Berücksichtigung des Mindestalters durch das SEM bestehen, ermöglichen eine Behandlung der Minderjährigen entsprechend der UN-Kinderrechtskonvention (KRK).

Anhand dieser Richtlinien empfehlen wir, dass für jede Empfangsstelle für Asylsuchende ein Kinderarzt bestimmt wird, damit im Falle eines Zweifels am Alter eines jungen Antragstellers die nötigen Abklärungen in Zusammenarbeit mit dem Referenzkinderarzt angestellt werden können. Letzterer muss sich mit den Fachleuten des EVZ abstimmen, um eine interdisziplinäre Vorbeurteilung als Indikation für eine Untersuchung zu erwirken, wenn keine andere Möglichkeit besteht, den jungen Migranten als minderjährig anzuerkennen.

pädiatrie schweiz genehmigt dieses Verfahren nur, wenn das im Rahmen des rechtsmedizinischen Gutachtens bestimmte Mindestalter vom Staatssekretariat für Migration berücksichtigt wird.

  1. Depallens S, Jäger F,Pellaud N. Détermination del’âge des jeunes migrants. Bull MedSuisses. 2017;98(2122):680–681DOI: https://doi.org/10.4414/bms.2017.05557
  2. Schwitzgebel V, Georg F. L’âge osseux ne permetpas de déterminer l’âge des jeunes requérants d’asile. Paediatrica 2016;27:29
  3. Everychild’s birth right Inequities and trends in birth registration. United NationsChildren’s Fund (UNICEF), Data and Analytics Section, Division of Policy andStrategy, December 2013. https://data.unicef.org/resources/every-childs-birth-right-inequities-and-trends-in-birth-registration/
  4. Manuel Asile et retour Article C9Requérants d’asile mineurs non accompagnés (RMNA) Département fédéral dejustice et police, Secrétariat d’Etat aux migrations, Domaine de directionAsile Division Procédure d’asile et pratique. https://www.sem.admin.ch/dam/data/sem/asyl/verfahren/hb/c/hb-c9-f.pdf
  5. Mansour H, Fuhrmann A, Paradowski I, van Well EJ, Püschel K. Therole of forensic medicine and forensic dentistry in estimating thechronological age of living individuals inHamburg, Germany Int J Legal Med. 2017 Mar;131(2):593-601. doi:10.1007/s00414-016-1517-y. Epub 2016 Dec 28. https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/28032243/
  6. Waelti F, Haller DM, Genet P, Heller P. Enfant ouadulte? Réflexions transdisciplinaires sur les expertises d’âge. Rev Med Suisse 2020 ; 16 : 773-7
  7. European Asylum Support Office. EASO Age assessmentpractice in Europe. Second edition. European Asylum Support Office, 2018 ISBN978-92-9494-647-8 doi:10.2847/292263 https://www.easo.europa.eu/sites/default/files/easo-practical-guide-on-age-assesment-v3-2018.pdf
  8. Schmeling A, Dettmeyer R, Rudolf E, Vieth V.Forensic Age Estimation.Deutsches Aerzteblatt international. 2016 Jan 29;113(4):44-50. doi:10.3238/arztebl.2016.0044. https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/26883413/